Willkommen bei Kempo-Judo Ryu Jiu-Jitsu in Wetzgau

Hoher Besuch bei der Wetzgauer Kempo-Judo-Gruppe: 1. Meeting of the Masters 2003
Wir sind eine Kampfkunst-Gruppe unter dem Dach des Budosportclub Wetzgau e.V., die sich dem
Kempo - Judo Ryu Jiu-Jitsu verschrieben hat - einem Kampfstil, der realistische Selbstverteidigung ohne komplizierte Choreographien
oder artistische "Schnörkel" bietet, sowohl für Frauen wie für Männer geeignet ist und alle Kampfdistanzen im Stand
sowie am Boden umfasst.
Unser Stil ist eine Synthese aus dem klassischen Judo ("sanfter Weg") und dem chinesischen Kempo ("Gesetz der
Faust", japanischer Sammelbegriff für alle chinesischen Kampfkünste). Entsprechend besteht unser Repertoire sowohl aus
"sanften" Techniken (Ausweichmanöver, Ausnutzen der gegnerischen Kraft, Würger, Gelenkhebel) als auch aus
"harten" Schlägen, Tritten, Fingerstichen etc.. Dabei sollen sich hart und weich im Sinne des Ying /Yang-Prinzips
ergänzen.
Weil Kampfkunst von kämpfen kommt, haben bei uns Randori, Sparring und Freikampf im Stand und auf dem Boden einen hohen
Stellenwert.
Denn eine gewisse Routine ist einfach nötig, damit im Ernstfall Abwehr- und Konterbewegungen schnell und intuitiv der
jeweiligen Situation angepasst erfolgen. Trainiert wird im Leichtkontakt und mit geeigneter Schutzausrüstung, so dass die
Verletzungsgefahr im Training relativ gering ist. Das Wetzgauer Kempo - Judo Jiu-Jitsu Dojo ist ein von Hanshi Peter Browne
(7.Dan) zertifiziertes Mitglied der "Kempo Jiu-Jitsu International Budo Association". Dieser Dachverband hat keine
Wettkampfambitionen, sondern wurde gegründet um Selbstverteidigungstrainer und -sportler zusammen zu bringen, damit sie ihr
Wissen teilen und sich gegenseitig auf der Suche nach realistischen und effektiven Techniken weiter bringen. Mehrmals im Jahr
finden internationale Kempo - Jiu-Jitsu-Lehrgänge mit hochkarätigen Trainern aus aller Welt statt.
Wer Lust hat bei uns mitzumachen kommt am besten zu unseren Trainingszeiten Mittwochs von 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr
und Freitags von 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr
vorbei. Wir trainieren in der Turnhalle der Friedensschule in Schwäbisch Gmünd - Rehnenhof.
P.S. - lange Sportsachen (Jogginganzug o.ä. mitbringen) genügen für ein Probetraining.
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Anti-Terror-Streetfighting:
Selbstverteidigung
für
Abends an der Bushaltestelle, bei Dunkelheit in der
Tiefgarage, aufdringliche Blicke von frechen Typen, "Grapscher" im Freibad - es gibt viele Situationen, die für Frauen
und Mädchen bedrohlich wirken und es manchmal leider auch tatsächlich sind. Doch sie sind nicht wehrlos, wenn sie die richtigen
"Tricks" und Verhaltensregeln beherrschen.
Ein "bisschen Kampfsport" reicht nicht
Das
"Anti-Terror-Streetfighting" ist ein System aus leicht erlernbaren Griffen, Schlägen und Tritten, die auch
unter Stress und mit zitternden Händen noch funktionieren. Dazu gehört realitätsnahes "Scenario-Training"
(Nachempfinden von Alltagssituationen, Gesprächstraining, Rollenspiele, Training bei Dunkelheit, Einsatz von Alltagsgegenständen
als wirksame Waffe etc.). Die Erfahrung von führenden Experten in Sachen
Frauenselbstverteidigung zeigt, dass es nicht reicht, einfach ein bisschen normalen
Kampfsport zu betreiben. Denn in der Frauenselbstverteidigung machen die reinen Kampftechniken höchstens 20 Prozent des Erfolgs
aus - der Rest ist Psychologie!
Hemmungen überwinden
Viele Frauen und Mädchen sind von Natur aus sanft
veranlagt und wollen niemandem weh tun. Hinzu kommt, dass es im familiären Umfeld unserer zivilisierten Welt nicht üblich ist,
dass sich Mädchen oder Frauen prügeln. Selbst gegenüber einem brutalen Vergewaltiger haben viele unterbewusste Hemmungen, dem
Angreifer weh zu tun. Sie sind vielmehr fast allen Fällen von gewalttätigen Auseinandersetzungen die Opfer. Oft reicht es schon
aus, Frauen laut anzuschreien oder sie mit einer ungewohnt unflätigen Ausdrucksweise zu beleidigen, damit sie vor ihrem Peiniger
wie das berühmte Kaninchen vor der Schlange erstarren.
Die Opferrolle ist kein Schicksal!
Diese
Opferrolle ist freilich kein Schicksal, das Frauen und Mädchen einfach als gegeben hinnehmen müssen. Man kann dagegen nämlich
etwas tun - indem man durch intensives Training lernt, dass der Wille zur Gegenwehr der entscheidende Faktor ist, ob sich jemand
verteidigen kann. Dies fängt beim entschlossenen Wehren mit Worten und Blicken an, umfasst geschickte Ausweichmanöver und endet
schließlich mit sehr heftigen Kampftechniken, die einen Angreifer an den empfindlichsten Stellen treffen und ihn zeitweise außer
Gefecht setzen. Anhand des Trainings können Frauen es buchstäblich erleben, welche Kraft in ihnen steckt.
Wehren, statt auf Gnade zu hoffen
Darauf zu hoffen, dass ein Angreifer
"gnädig" ist, wenn man sich nicht wehrt, ist ein weitverbreiteter Irrtum. Immer wieder ist nämlich in den
Polizeiberichten davon zu lesen, dass ein Angreifer sich aufgrund massiver Gegenwehr zurück zog. Und bekannt ist auch, dass
selbstbewusste Frauen und Mädchen, die aufrechten Hauptes durch die Straßen gehen, viel seltener Opfer eines Übergriffs werden.
Männer, die sich an schwachen Frauen vergreifen, sind in aller Regel Feiglinge, die ein wehrloses Opfer suchen, um sich an dessen
Angst zu weiden. Dies gilt für gefährliche körperliche Angriffe genauso wie für eine rein verbale sexuelle Belästigung!
Nicht nur der große Unbekannte . . .
Übrigens: Allen
Gefahren aus dem Weg zu gehen und sich zu Hause zu verstecken oder nur in Begleitung abends aus dem Haus zu gehen, bedeutet einen
Verzicht auf Lebensqualität. Und so zu leben bietet darüber hinaus keineswegs die Garantie, niemals Opfer eines sexuell
motivierten Angriffs zu werden. Nur in wenigen Fällen ist der Täter ein großer Unbekannter.
Sehr oft kennen sich Täter und Opfer zumindest flüchtig - und selbst eine enge Bekanntschaft oder ein
Verwandtschaftsverhältnis sind keine Garantie für Sicherheit. Es ist also allemal besser, durch ein fundiertes Training die
Fähigkeit zur Selbstverteidigung zu erwerben, um im Ernstfall nicht hilflos zu sein!
1)
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§
33 StGB - Notwehrüberschreitung :
1) Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder
Schrecken, so wird er nicht bestraft